12 am Arm packte, als jener sich, während die Fangruppe heranstürmte, zu entfernen versuchte (pag. 52; pag. 184 Z. 41). Dies wird im Übrigen gestützt durch die Angaben der Zeugin E.________, welche angab, dass sich anfänglich nur ein Polizist ausserhalb des Fahrzeuges befand (pag. 189 Z. 27 f.). Und auch der Beschuldigte selber schloss an der Hauptverhandlung zumindest nicht aus, dass dies so war (pag. 181 Z. 8, Z. 26 f.). Sofern der Beschuldigte tatsächlich nur einen Schritt zurückgewichen wäre und sich ansonsten ruhig verhalten hätte, nachdem C.______