265 Z. 2 ff.). Jedoch habe er nicht versucht, sich der Kontrolle zu entziehen (pag. 181 Z. 19 ff.). Es erscheint jedoch abwegig, dass der Beschuldigte von vier Polizisten grundlos und auf offener Strasse an den Haaren gepackt und unvermittelt ins Fahrzeug gezerrt wurde. Naheliegender und glaubhaft sind diesbezüglich vielmehr die Angaben von C.________, wonach dieser die Kontrolle vornehmen wollte und den Beschuldigten