Wiederholt machte er geltend, zunächst nach dem Grund für sein Verbringen ins Fahrzeug gefragt und anschliessend einen Schritt weg von den Polizisten gemacht zu haben. Daraufhin sollen mehrere Polizisten den Beschuldigten unsanft gepackt und in das Einsatzfahrzeug gezerrt haben (pag. 99; pag. 181 Z. 10 ff.; pag. 264 Z. 38 ff.). Zu Beginn des Verfahrens bezeichnete der Beschuldigte sein Verhalten als «Befreien» (pag. 99), später führte er aus, lediglich ein wenig gezappelt zu haben, da er mit der Situation überfordert gewesen sei und die Polizisten ihn grundlos in das Fahrzeug gezerrt hätten (pag. 181 Z. 19 ff.; pag. 265 Z. 2 ff.).