Zur fraglichen Zeit sei ausser ihnen niemand im Bälliz gewesen. Der Zeuge gab schliesslich zu Protokoll, nichts von den besagten Tischen zu wissen und niemanden gesehen zu haben, der Tische umgestossen habe (pag. 192 Z. 29 f.). Zur Haltung und zu den Absichten des Beschuldigten konnte er nur Vermutungen anstellen. Er gab an, nicht zu wissen, wie die Haltung des Beschuldigten gewesen sei und ob dieser habe flüchten wollen. Er glaube dies aber nicht, da dies auch sinnlos gewesen wäre. Es sei alles unglaublich schnell gegangen (pag. 192 Z. 33 ff.).