10 ken wollen, jedoch hätten die Polizisten davon nichts wissen wollen (pag. 192 Z. 21 ff.). Es sei komisch gewesen, weil der Polizist den Namen gekannt habe und sie davon ausgegangen seien, dass es sich um eine Personenkontrolle gehandelt habe. Es habe für sie keinen Sinn ergeben, dass der Polizist eine Kontrolle gemacht habe, obwohl er den Namen gekannt habe (pag. 192 Z. 23 ff.). Zur fraglichen Zeit sei ausser ihnen niemand im Bälliz gewesen.