_ F.________ gab als Zeuge in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll, am Bahnhof Leute getroffen zu haben und mit diesen in Richtung Innenstadt gelaufen zu sein (pag. 191 Z. 20 f.). Sie seien einer grösseren Gruppe nachgelaufen, ehe es zum fraglichen Vorfall gekommen sei. Die grössere Gruppe sei schon über die Brücke weg gewesen, als vor dem I.________ (Warenhaus) ein Transporter angehalten habe und jemand gerufen habe, der Beschuldigte solle zum Wagen kommen. Nur der Beschuldigte sei zum Wagen gegangen (pag. 191 Z. 24 ff.). Der Zeuge und seine Kollegen hätten beim I.________ (Warenhaus) gewartet.