189 f. Z. 45 ff.). Sodann seien sie nur noch zu dritt gewesen, als das Auto zugegangen sei. Die Gruppe sei bereits um die Ecke gegangen und habe die Personenkontrolle gar nicht mehr mitbekommen. Sie selber und ihre Kollegen hätten keine Tische und Stühle umgestossen. Eventuell habe dies die Fangruppe weiter vorne gemacht, eventuell seien die Tische auch schon gelegen (pag. 190 Z. 6 ff.). Den Beschuldigten kenne sie von den Matches. Sie beide seien Kollegen (pag. 190 Z. 15 f.). 7.2.4 Aussagen F.________ F.________ gab als Zeuge in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll, am Bahnhof