189 Z. 12 ff.). Auf Frage, wann der Beschuldigte einen Schritt zurückgewichen sei, gab E.________ zu Protokoll, dies sei wohl dann gewesen, als er nach dem Ausweis gefragt worden sei. Es sei ein Polizist draussen gestanden, als der Beschuldigte den Schritt zurück gemacht habe (pag. 189 Z. 25 ff.). Auf Frage, ob sie den Schritt des Beschuldigten beschreiben könne, führte E.________ aus, der Beschuldigte habe lediglich einen Schritt zurückgemacht und sich nicht abzudrehen versucht. Erst als er durch die Polizei gepackt worden sei, habe er sich wohl aus Selbstschutz gewehrt, weil er sich erschrocken habe (pag. 189 Z. 31 ff.).