Er sei zum Fahrzeug gegangen, weil es klar gewesen sei. Dann sei es zur Situation gekommen, als die Polizisten ihn gepackt hätten. Dort sei es dann das Zappeln gewesen. Er habe sich nicht zu befreien versucht, er habe einfach nicht verstanden, weshalb die Polizisten ihn gepackt hätten (pag. 265 Z. 10 ff.). 7.2.3 Aussagen E.________ Die Zeugin E.________ führte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, nach dem Fussballspiel vom Bahnhof in Richtung Innenstadt gelaufen und beim M.________ (Geschäft) auf den Beschuldigten getroffen zu sein (pag. 188 Z. 13 ff.).