181 Z. 44 ff.). Der Beschuldigte bestätigte seine bisherigen Aussagen in der oberinstanzlichen Verhandlung (pag. 263 Z. 12 ff.). Er sei damals vor dem Fahrzeug gestanden und C.________ sei draussen gestanden. Er, der Beschuldigte, sei hingelaufen. Hinten sei die Schiebetür aufgegangen und dort seien drei weitere Polizisten gesessen. Diese hätten gesagt, er solle in den «Charre» einsteigen. Er sei etwas überrumpelt gewesen, ihm sei klar gewesen, dass es sich um eine Personenkontrolle gehandelt habe. Er habe einen Schritt zurück gemacht und gefragt «wieso?». Die Polizisten hätten ihn dann relativ schnell gepackt und ins Fahrzeug gezerrt (pag.