Auf Frage, ob er den Ausweis habe zeigen müssen, führte der Beschuldigte aus, er sei nicht vor Ort danach gefragt worden, sondern erst auf dem Polizeiposten (pag. 181 Z. 14 f.). Weiter gab der Beschuldigte an, vom Vorgehen der Polizisten überrumpelt worden zu sein, weil sie ihn gepackt hätten. Es sei relativ schnell gegangen. Es habe ihm auch wehgetan und er sei mit der ganzen Situation nicht klargekommen, weshalb er ein bisschen gezappelt habe (pag. 181 Z. 18 ff.). Jedenfalls habe er