113 ff.) liess der Beschuldigte sodann zusammengefasst ausführen, das Rayonverbot vom 12. Oktober 2016 sei mit Entscheid der Polizei- und Militärdirektion vom 26. Januar 2017 aufgehoben worden. Dieser Entscheid sei durch die Polizisten der Kantonspolizei Oberland offensichtlich nicht «verkraftet» worden, weshalb diese versucht hätten, den Beschuldigten wieder zu belasten, um erneut ein Rayonverbot aussprechen zu können (pag. 115). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 26. Januar 2018 gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe das Fussballspiel im K.________ (Pub) geschaut und sei danach in Richtung L.______