Nach dem Match habe es einen Fanwalk in der Innenstadt gegeben, welcher sich vom Maulbeerplatz in Richtung Bälliz bewegt habe. Im Bälliz sei es zur Anhaltung des Beschuldigten gekommen, welche im Bericht erfasst sei. Die Kontrolle habe auf die Polizeiwache in Thun verschoben werden müssen. Nach dieser Kontrolle sei der Beschuldigte wieder entlassen worden (pag. 259 Z. 33 ff.). Auf Frage, ob er sich noch an die Anhaltung erinnern könne, hielt C.________ fest, er könne nur sagen, was im Bericht stehe. An Details könne er sich nicht mehr erinnern. Die Problematik sei gewesen, dass er eine Person habe kontrollieren wollen, von der er angenommen habe, es sei der Beschuldigte.