, Z. 26 ff.). Er wies darauf hin, dass es sich bei seinem als «Anzeige» erfassten Bericht um einen Wahrnehmungsbericht und nicht um eine Anzeige handle. Die Anzeige sei schliesslich durch J.________ erstellt worden (pag. 259 Z. 17 ff.). Er kenne den Beschuldigten nicht persönlich, er habe einmal beruflich mit ihm zu tun gehabt. Einmal habe er ihm zuhause etwas zustellen müssen (pag. 259 Z. 22 ff.). Am 11. Dezember 2016 sei er mit seiner Gruppe am FC Thun Match eingesetzt gewesen. Nach dem Match habe es einen Fanwalk in der Innenstadt gegeben, welcher sich vom Maulbeerplatz in Richtung Bälliz bewegt habe.