Auf der Wache habe sich der Beschuldigte korrekt verhalten und einfach jegliche Aussage verweigert (pag. 185 Z. 1 ff.). Die Polizisten hätten ihn dann nach einer kurzen Zeit wieder gehen lassen. Die Stimmung in der Innenstadt sei während dieser Zeit gekippt, was noch zusätzlich dazugekommen sei und die Polizisten hätten sich darum kümmern müssen (pag. 185 Z. 3 ff.). In der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte C.________ seine bis dahin gemachten Aussagen, hielt aber gleichzeitig fest, sich nicht mehr ganz genau erinnern zu können, da die Sache schon sehr lange her sei (pag. 259 Z. 12 ff., Z. 26 ff.).