Das Fahrzeug habe dann angehalten und er, C.________, wisse nicht mehr genau, weshalb der Beschuldigte zum Fahrzeug gekommen sei, eventuell habe er ihn mit der Hand herbeigewunken (pag. 184 Z. 26 ff.). Er habe den Beschuldigten angesehen und dieser ihn und er habe das Gefühl gehabt, dass der Beschuldigte sich ertappt gefühlt habe bzw. dass es ihm unangenehm gewesen sei. Der Beschuldigte habe in diesem Moment nichts gemacht, was er nicht gedurft habe (pag. 184 Z. 28 ff.). Der Beschuldigte sei zum Auto gekommen und das Problem habe dann begonnen, als die Leute des kleinen Fantrosses angehalten und bemerkt hätten, dass eine Personenkontrolle durchgeführt werden sollte.