Er führte zusammengefasst Folgendes aus: Nach dem Match zwischen dem FC Thun und YB sei ein kleiner Fantross durch die Stadt gezogen. Auf Höhe des I.________ (Warenhaus) sei ihm eine Person aufgefallen, welche dem Beschuldigten ähnlich gesehen habe (pag. 184 Z. 19 f.). Er kenne den Beschuldigten vom Sehen her und habe gewusst, dass dieser Rayonverbot habe. Er sei sich jedoch nicht 100% sicher gewesen, ob es der Beschuldigte gewesen sei, weshalb er sich entschlossen habe, eine Personenkontrolle zu machen (pag. 184 Z. 23 ff.). Das Fahrzeug habe dann angehalten und er, C.___