6.2 Unbestrittener Sachverhalt Am Nachmittag des 11. Dezember 2016 fand in der Stockhorn Arena das Fussballspiel FC Thun – BSC Young Boys statt. Zu dieser Zeit hatte der Beschuldigte ein Rayonverbot während Spielen des FC Thun. Das Rayonverbot, welches unter anderem für die Stockhorn Arena galt (pag. 54) sowie Teile der Thuner Innenstadt umfasste (pag. 56), wurde am 26. Januar 2017 auf Beschwerde hin aufgehoben (pag. 129 f.). Gemäss den Erwägungen des insoweit in Rechtskraft erwachsenen vorinstanzlichen Urteils wurde das Rayonverbot durch den Beschuldigten am besagten Datum nicht verletzt (pag. 221, S. 11 der Urteilsbegründung).