2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 2. Februar 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 205 f.). Die Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 27. April 2018 und ging ebenfalls form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 234 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 7. Mai 2018 ihren Verzicht auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren mit (pag. 242).