1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 26. Januar 2018 (pag. 199 ff.) sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 11. Dezember 2016 in Thun, frei, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 800.65, an den Kanton Bern, sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 899.45 an den Beschuldigten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 199 f.).