wegen Betrugs, angeblich mehrfach begangen gemeinsam mit E.________ zum Nachteil der C.________ AG zwischen ca. Mitte 2005 und Dezember 2007 in H.________, I.________ und anderswo im Deliktsbetrag von CHF 81‘372.00 wird eingestellt; unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren von CHF 11‘318.75 (inkl. Auslagen und MWST); unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte im ersten oberinstanzlichen Verfahren von CHF 9‘677.10 (inkl. Auslagen und MWST);