Die andere Hälfte der erstinstanzlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das erste Berufungsverfahren, insgesamt bestimmt auf CHF 4‘000.00, und für das Neubeurteilungsverfahren, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘500.00, gehen zu Lasten des Kantons Bern.