15 Beschuldigten der Tatbestand der Privatbestechung im Sinne von Art. 4a Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 23 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (in der früheren Fassung, aUWG; SR 241) erfüllt worden (pag. 18 911 f.). Sie schrieb zudem, dass der Privatklägerin durch die Disposition durch E.________ ein Schaden entstanden sei. Durch die Bestechungshandlung werde der entsprechende Vertrauensträger zu einer Pflichtwidrigkeit zuungunsten des Vermögenseigentümers bewegt (pag.