14 Es liegt eine Verletzung des Anklagegrundsatzes vor. Es fehlt an einer Prozessvoraussetzung. Die Anklageschrift kann im Rahmen des Neubeurteilungsverfahrens nicht mehr zur Verbesserung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1431/2017 vom 31. Juli 2018). Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Betrugs, angeblich mehrfach begangen gemeinsam mit E.________ zum Nachteil der Privatklägerin ist somit einzustellen.