In der hier zu beurteilenden Anklageschrift vom 25. August 2014 wurde keine getäuschte natürliche Person in der Form einer Funktionsbezeichnung (wie zum Beispiel Vorgesetzter) oder ähnliches genannt. Der Anklageschrift alleine kann nicht entnommen werden, inwiefern E.________ als Leiter der Abteilung Einkauf Marketingartikel in die Annahme einer bestimmten Offerte involviert war oder eben nicht. Es ist lediglich von Abteilungen die Rede, welche den Vorschlag respektive die Cost Comparison unterschrieben. Dass E.___