9 10. Vorbringen der Parteien 10.1 Vorbringen des Beschuldigten In seiner Berufungsbegründung führte der Beschuldigte insbesondere aus, es liege eine krasse Verletzung des Anklagegrundsatzes vor. Er wiederholte seine bereits in den vorangegangen Verfahrensstadien mehrfach vorgebrachten Argumente, wonach der vorgeworfene Sachverhalt bezüglich Tatzeit, Tatort, Tatvorgehen und Anzahl Einzeltaten in der Anklageschrift viel zu ungenau umschrieben werde.