Durch die mehrfache Vergabe von Aufträgen zu überhöhten Preisen und die anschliessende Bezahlung der Differenz zwischen den ursprünglichen Offerten und den Offerten mit den überhöhten Preisen schädigte sich die Privatklägerin an ihrem Vermögen. Um die Privatklägerin zu täuschen, erstellten und verwendeten A.________ und E.________ in ca. 8 - 10 Fällen überhöhte Offerten und Rechnungen. Sie nützten die Stellung von E.________ als langjähriger Angestellter und damit seine Vertrauensstellung gegenüber der Privatklägerin aus. Die überhöhten Offerten sowie die entsprechenden Rechnungen waren für die Privatklägerin nicht als solche erkennbar.