__ AG tatsächlich offerierten Preise. Dies führte bei der Privatklägerin zu einem Irrtum über die Höhe der tatsächlich offerierten und nach entsprechender Lieferung von ihr zu bezahlenden Preise. Auf Grund ihres Irrtums vergab die Privatklägerin die Aufträge an die M.________ AG zu überhöhten Preisen und bezahlte der M.________ AG in der Folge mehrmals zu hohe Preise in einem Gesamtbetrag von CHF 81‘372.00. Durch die mehrfache Vergabe von Aufträgen zu überhöhten Preisen und die anschliessende Bezahlung der Differenz zwischen den ursprünglichen Offerten und den Offerten mit den überhöhten Preisen schädigte sich die Privatklägerin an ihrem Vermögen.