die Höhe der jeweiligen Konkurrenzofferten kannte, bestimmte er den neuen (höheren) Preis derart, dass die M.________ AG trotzdem noch die jeweils günstigste Anbieterin war. Die günstigeren älteren Offerten waren nur E.________ (nicht aber der Privatklägerin) bekannt und wurden von E.________ geheim gehalten und vernichtet. Insgesamt wurden ca. 8 bis 10 Offerten mit einer Gesamtdifferenz von CHF 81‘372.00 abgeändert, darunter die Offerten der Projekte Rucksack (Erhöhung um 90 Rappen mal 15‘000 Rucksäcke = CHF 13‘500.00) und Valentine's Day Key Holder (Erhöhung um 8 Rappen mal 97‘300 Schlüsselanhänger = CHF 7‘784.00). In der Folge erhielt die M.___