Im Auftrag der Privatklägerin holte E.________ jeweils bei mehreren Lieferanten, darunter auch die M.________ AG, Offerten für die Lieferung von verschiedenen Produkten ein. Falls die M.________ AG die günstigste Anbieterin war, erstellte A.________ in Absprache oder Zusammenarbeit mit E.________ neue Offerten mit einem höheren Preis als den zuletzt offerierten. Diese neuen Offerten stellte A.________ anschliessend der Privatklägerin zu oder liess diese zustellen. Weil E.________ die Höhe der jeweiligen Konkurrenzofferten kannte, bestimmte er den neuen (höheren) Preis derart, dass die M.________ AG trotzdem noch die jeweils günstigste Anbieterin war.