Zum Aufgabenbereich von E.________ bei der Privatklägerin gehörte es, für den Einkauf von Marketingartikeln Offerten bei verschiedenen Lieferanten einzuholen, Bestellungen zu machen und die Abwicklung der Projekte zu überwachen. Die Unternehmen J.________, K.________, L.________ sowie die M.________ AG waren Lieferanten der Privatklägerin. Der Beschuldigte war seit dem Jahr 1980 Geschäftsführer der M.________ AG und seit Juli 2013 ist er alleiniges Verwaltungsratsmitglied und Geschäftsführer. Die Anklageschrift schilderte den Einkaufsprozess der Privatklägerin wie folgt (pag. 18 002 f.):