3 Die am 7. März 2019 gestellten und begründeten Anträge der Privatklägerin lauteten folgendermassen (pag. 10 063): 1. A.________ sei schuldig zu erklären des Betrugs, mehrfach begangen gemeinsam mit E.________ zum Nachteil der C.________ AG zwischen ca. Mitte 2005 und Dezember 2007 in H.________, I.________ und anderswo im Deliktsbetrag von CHF 81‘372.00 und er sei zu einer angemessenen Strafe und zur Bezahlung der Verfahrenskosten zu verurteilen.