18. Beschwerdeverfahren vor der Direktion 18.1 Kosten Die auf die Beschwerde «Willkürlicher Abbruch der Therapie» entfallenden vorinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘500.00 hat mit Blick auf das vorstehend unter E. V.17.1 Ausgeführte der Kanton Bern zu tragen. 18.2 Parteikostenersatz