6 der Rechtsbegehren). In Bezug auf den Themenkomplex "Ausgänge und Urlaube" kann von einem weitgehenden Obsiegen des Beschwerdeführers gesprochen werden. Er unterliegt zwar mit seinen Begehren auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der temporären Sistierung der unbegleiteten Vollzugslockerungen sowie mit seinem Antrag auf bedingungslose Wiederaufnahme unbegleiteter Vollzugslockerungen.