53 Beschwerdeakten pag. 210), welchen zu entnehmen war, dass der Therapiebericht längstens erstellt und der Vollzugsbehörde zugegangen war (POM- Beschwerdeakten pag. 185 ff.), wurde das Verfahren nicht erkennbar vorangetrieben. Es vergingen weitere knapp sieben Monate bis die Direktion mit Verfügung vom 28. Februar 2018 (POM-Beschwerdeakten pag. 213 f.) feststellte, dass die Berichterstattung offenbar gegenüber der Vollzugsbehörde stattgefunden habe. Erst nach erneuter Monierung des schleppenden Verfahrensgangs durch Rechtsanwalt Y.