Der Beschwerdeführer ist heute sozial weitgehend isoliert. Die Kontakte beschränken sich praktisch ausschliesslich auf Telefonate mit und Besuche von seiner Partnerin. Wenngleich letztere – auch aufgrund des ihr gegenüber wohl zeitweise ebenfalls gezeigten dominanten Auftretens des Beschwerdeführers (vgl. bereits Vollzugsakten pag. 152) – nicht in das Risikomanagement einbezogen werden sollte, so ist doch zu berücksichtigen, dass sie im Fall des Beschwerdeführers einen der wenigen stabilisierenden Faktoren darstellt (Vollzugsakten pag.