Immerhin war der Beschwerdeführer nach vorübergehender Krankschreibung trotzdem weiterhin zu einzeltherapeutischen Gesprächen sowie zur Kunsttherapie erschienen und hatte auch an einer themenzentrierten Interaktionsgruppe zu aktuellen Themen der Massnahme teilgenommen. Die Teilnahme am Anti-Sexuelle-Aggressivität-Training (ASAT) hatte er allerdings konsequent verweigert, obwohl diese von den behandelnden Therapeuten in seinem Fall als dringendst nötig erachtet worden war.