Die Arbeitsleistungen hatten zuletzt wieder stark abgenommen, während sich gleichzeitig Beanstandungen wegen Unordentlichkeit, Unpünktlichkeit, Nichteinhalten von Kleidervorschriften und Arbeitsvorgaben merklich gehäuft hatten. Immerhin war es in der JVA Q.________ – mit Ausnahme der mit einer Disziplinierung geahndeten mangelhaften Zellenordnung – zu keinen Verstössen gegen die Hausordnung gekommen. Auch in der Therapie hatte sich die Arbeit mit dem Beschwerdeführer schwierig gestaltet. Eine tragfähige therapeutische Arbeitsbeziehung hatte in der JVA Q.___