_ schilderte dem Gutachter eindrücklich, wie der Beschwerdeführer bei Versuchen einer Deliktsarbeit immer mehr und immer deutlicher in sexuelle Erregung geraten und nicht zu stoppen gewesen sei, weshalb von unbeaufsichtigten Situationen ausserhalb einer Institution abzuraten sei. Um mögliche deliktrelevante Entwicklungen möglichst von vornherein ausschliessen oder zumindest frühzeitig erkennen zu können, erscheinen das Vorhandensein einer (auf den "Inhalt" des Ausgangs oder Urlaubs bezogene) Absprachefähigkeit sowie eine transparente Berichterstattung des Beschwerdeführers deshalb zwingend.