Eher vorstellbar, aber eher ebenfalls als wenig wahrscheinlich zu bezeichnen, sind gewisse "hands-off"-Verhaltensweisen wie etwa distanzloses Anstarren von Frauen und Kindern oder (schlimmstenfalls) ein Onanieren beim Beobachten fremder Kinder. Letzteres sollte jedoch – nebst Auflagen – durch eine Begleitung zuverlässig unterbunden werden können. Mit den behandelnden Therapeuten der Psychiatrischen Dienste M.________ (Gutachten S. 82) und dem Gutachter (Gutachten S. 107) kommt die Kammer deshalb zum Schluss, dass bei begleiteten Ausgängen keine bzw. höchstens eine minimale Gefahr für weitere Sexualdelikte besteht.