Das Risiko, dass der Beschwerdeführer im Rahmen von wenige Stunden dauernden Ausgängen – welche er aller Voraussicht nach zudem mindestens teilweise mit seiner Partnerin verbringen würde – ein derartiges Vertrauensverhältnis zu Kindern aufbauen und schwerwiegende sexuelle Handlungen ("hands-on"-Delikte) mit entsprechenden Opferschäden begehen würde, erscheint deshalb gering. Eher vorstellbar, aber eher ebenfalls als wenig wahrscheinlich zu bezeichnen, sind gewisse "hands-off"-Verhaltensweisen wie etwa distanzloses Anstarren von Frauen und Kindern oder (schlimmstenfalls) ein Onanieren beim Beobachten fremder Kinder.