Diese «heimlichen» Bedürfnisbefriedigungen bestanden allerdings offenbar im ständigen Telefonieren mit seiner Partnerin zwecks Suche von Aufmerksamkeit und Zuwendung und dem Sammeln von Gegenständen (vgl. Austrittsbericht Psychiatrische Dienste M.________, pag. 225). In Bezug auf Ausgänge und Urlaube zeigte sich der Beschwerdeführer hingegen in der Vergangenheit – jedenfalls formal – durchaus absprachefähig und hielt beispielsweise abgemachte Rückkehrzeiten weitestgehend zuverlässig ein. Soweit bekannt hielt er sich auch jederzeit an das ihm auferlegte Kontaktverbot zu Kindern im Schutzalter ________. Konkrete Hinweise auf Lockerungsmissbräuche bestehen nicht.