Lediglich im Dominanzstreben hatte in jüngerer Vergangenheit eine leichte Besserung beobachtet werden können (Gutachten S. 104). Mit dem Gutachten kommt die Kammer deshalb zum Schluss, dass beim Beschwerdeführer – würde er heute entlassen – langfristig ein moderates bis deutlichen Rückfallrisiko für sexuelle Handlungen mit Kindern bestünde. Allerdings erscheint dieses Risiko im Falle von lediglich einigen Stunden dauernden Ausgängen oder Tagesurlauben bedeutend geringer ausgeprägt: Zwar wurde dem Beschwerdeführer von den JVA Q._____