der Taten eine in Relation zur Pädophilie viel zu hohe Deliktrelevanz bei (Gutachten S. 104). Zudem wurden Gespräche mit dem Beschwerdeführer über sein sexuelles Erleben sowohl in der P.________ Klinik als auch von den behandelnden Therapeuten in der JVA Q.________ bis zuletzt verschleiernd und wenig transparent erlebt (vgl. Vollzugsakten pag. Gutachten S. 82). Im Rahmen der Begutachtung äusserte sich der Beschwerdeführer mehrmals widersprüchlich zu seinen Neigungen, wobei – wie auch den behandelnden Therapeuten – seine äusserst sexualisierte Sprache imponierte, welche von äusserst beschränkter Selbstkontrolle zeugt. Seine theatra-