14.2 Wiederaufnahme und Ausbau der Vollzugslockerungen 14.2.1 Vorbemerkung Faktisch blieb es aber nicht bei einer lediglich temporären Sistierung der unbegleiteten Vollzugsöffnungen, sondern es erfolgte eine dauerhafte Einstellung sämtlicher – auch begleiteter – Ausgänge und Urlaube. In der JVA Q.________ wurden dem Beschwerdeführer – bis auf einen einmaligen Sachurlaub zwecks Teilnahme an der Beerdigung seiner Mutter – keinerlei Vollzugsöffnungen mehr gewährt und auch in den JVA O.________ sind «bis auf Weiteres» keine Vollzugslockerungen vorgesehen.