Dies bedeutet, dass dem Insassen grundsätzlich eine Freiheitsperspektive eröffnet bleiben muss und sich die Vollzugsbedingungen am Grundsatz der Rückfallverhütung nach der Entlassung zu orientieren haben. Der Vollzug beruht nach der gesetzlichen Konzeption auf einem Stufensystem, in welchem dem Gefangenen im Hinblick auf seine Rückkehr in die Gesellschaft zunehmend mehr Freiheiten gewährt werden (vgl. BGer, a.a.O.). Auch stationäre therapeutische Massnahmen sind auf Wiedereingliederung ausgerichtet.