41 6B_755/2017 vom 10. August 2017 E. 1.3, 6B_240/2017 vom 6. Juni 2017 E. 1.5.4 und 6B_93/2015 vom 19. Mai 2015 E. 5.6, alle betreffend bedingte Entlassung, je m.w.H.). Die aktive Mitwirkung bei den Resozialisierungsbemühungen und den Entlassungsvorbereitungen ist zudem auch Teil des gemäss Art. 84 Abs. 6 StGB bei der Prüfung von Urlaubsgesuchen zu würdigenden Verhaltens des Gefangenen im Strafvollzug.