84 Abs. 6 StGB abschliessend. Die Urlaubsgewährung ist nur in diesem gesetzlichen Rahmen zulässig (Urteil des Bundesgerichts 6B_619/2015 vom 18. Dezember 2015 E. 2.4). Die Einzelheiten der Urlaubsgewährung richten sich nach kantonalem Recht und den für den Kanton jeweils massgebenden Konkordatsrichtlinien (BGer, a.a.O., E. 2.5). 13.2 Kantonales Recht Für den Kanton Bern werden die drei Urlaubsgründe in Art. 54 Abs. 1 SMVG widerholt und konkretisiert. Demnach kann der eingewiesenen Person Ausgang oder Urlaub gewährt werden - zur Pflege der Beziehungen zur Aussenwelt (Beziehungsurlaub bzw. Ausgang) (lit.