Als Mittel zur Erreichung dieses Ziels dient gemäss Vollzugsplan die (Milieu-) Therapie. Für die Einleitung eines nächsten Vollzugsstufenprozesses wird laut Vollzugsplan ein «erfolgreiche Behandlung der diagnostizierten psychiatrischen Störung sowie ein langjährige erfolgreiche und nachvollziehbare Arbeit am Delikt» vorausgesetzt. Die weitere Vollzugsplanung erfolge im Rahmen einer anstaltsübergreifenden Vollzugskoordinationssitzung. Urlaub als konkrete Vollzugsstufe sieht der Vollzugsplan «zu gegebene[m] Zeitpunkt entsprechend dem Ergebnis aus der anstaltsübergreifenden Vollzugsplanung» vor.