Die vom Beschwerdeführer als geeigneter erachteten psychiatrischen Kliniken seien angefragt worden, doch sei einzig die Klinik K.________ bereit gewesen, ihn auf die Warteliste aufzunehmen, wobei mit einer langen Wartezeit zu rechnen gewesen wäre. Mit Blick auf die baldige Erreichung der Massnahmenhöchstdauer am 27. April 2019 erscheine es angezeigt, die Massnahme [zeitnah] in einer geeigneten Institution weiterführen zu können. Die JVA O.________ sei zweifellos eine solch geeignete Einrichtung und nicht zuletzt deshalb auch vom Gutachter für einen letzten Behandlungsversuch empfohlen worden.